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Wichtig
Vermittlungsgutschein:
Leistung die bei der
Arbeitsvermittlung nach dem SGB III anfallen, erhalten
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
kostenfrei durch das arbeitsmarktpolitische Instrument
Vermittlungsgutschein. Der
Vermittlungsgutschein ermöglicht es Arbeitslosen, einen
Privaten Arbeitsvermittler auf
Kosten der Bundesagentur für Arbeit bzw. auf Kosten des
Trägers der Grundsicherung für
Arbeitslose einzuschalten.
Ab einer Arbeitslosigkeit von
zwei Monaten, ist jeder Arbeitnehmer der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1
hat berechtigt, sich einen Vermittlungsgutschein ausstellen zu lassen.
Der Vermittlungsgutschein wird
in Höhe von 2000 € ausgestellt.
Langzeitarbeitslose (ALG 2)
und behinderten Menschen wird die Möglichkeit
geschaffen, bei einer
Integration von mindestens 6 Monaten einen Vermittlungsgutschein
auszustellen, der um bis zu
500 € höher dotiert ist als der Vermittlungsgutschein von
Arbeitslosengeld 1 Empfängern.
Also bis zu 2500 €.
Die Agentur kann durch das
Instrument Vermittlungsgutschein sehr nah mit den privaten
Arbeitsvermittlern
zusammenarbeiten.
Der Vermittlungsgutschein ist bei dem für Sie zuständigen Berater anzufordern
www.arbeitsagentur.de
Vermittlungsschein
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