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Wichtig

Vermittlungsgutschein:

 

Leistung die bei der Arbeitsvermittlung nach dem SGB III anfallen, erhalten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenfrei durch das arbeitsmarktpolitische Instrument

Vermittlungsgutschein. Der Vermittlungsgutschein ermöglicht es Arbeitslosen, einen

Privaten Arbeitsvermittler auf Kosten der Bundesagentur für Arbeit bzw. auf Kosten des

Trägers der Grundsicherung für Arbeitslose einzuschalten.

 

Ab einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten, ist jeder Arbeitnehmer der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat berechtigt, sich einen Vermittlungsgutschein ausstellen zu lassen.

Der Vermittlungsgutschein wird in Höhe von 2000 € ausgestellt.

 

Langzeitarbeitslose (ALG 2) und behinderten Menschen wird die Möglichkeit

geschaffen, bei einer Integration von mindestens 6 Monaten einen Vermittlungsgutschein

auszustellen, der um bis zu 500 € höher dotiert ist als der Vermittlungsgutschein von

Arbeitslosengeld 1 Empfängern. Also bis zu 2500 €.

 

Die Agentur kann durch das Instrument Vermittlungsgutschein sehr nah mit den privaten

Arbeitsvermittlern zusammenarbeiten.

 

Der Vermittlungsgutschein ist bei dem für Sie zuständigen Berater anzufordern

 

 

www.arbeitsagentur.de

 

Vermittlungsschein

 

 

 

 

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Stand: 26.05.2010